Allgemeine Geschäftsbedingungen


Vertragsbedingungen im Rahmen von Kaufverträgen die über die Plattform https://szv-stieglitzlangenthal.ch

zwischen

Sing- und Ziervogelverein Stieglitz Langenthal und Umgebung

– im Folgenden "Anbieter" –

und

den in § 2 dieser AGB bezeichneten Nutzern dieser Plattform – im Folgenden "Teilnehmer" – geschlossen werden.

§ 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Teilnehmer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Den AGBs des Nutzers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese verpflichten den Anbieter auch dann nicht, wenn in den AGBs des Nutzers deren Gültigkeit als ausdrückliche Bedingung genannt ist. Auch Vertragserfüllungshandlungen des Anbieters gelten nicht als Zustimmung zu den AGBs des Teilnehmers.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Teilnehmer kann aus dem Sortiment des Anbieters Produkte auswählen und diese über den Button "in den Warenkorb" in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button "Jetzt kaufen" gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Teilnehmer die Daten jederzeit ändern und einsehen.

(2) Der Anbieter schickt daraufhin dem Teilnehmer eine automatische Empfangsbestätigung mit dem Betreff "Bestätigung deiner Bestellung und Rechnung bei SZV Stieglitz" per eMail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion "Drucken" ausdrucken kann. Mit der Bestellbestätigung wird ebenfalls eine elektronische Kopie der Originalrechnung an jeden Kunden gesendet, welche die reguläre Mehrwertsteuer (MwSt.) des Sitzes des Anbieters ausweist. Die Originalrechnung verbleibt am Sitz des Unternehmens bzw. des Buchhalters des Unternehmens.

(3) Der Kunde akzeptiert dies als verbindlichen Kauf. Der Anbieter respektiert das gesetzliche Rückgaberecht von 14 Tagen. Aus diesem Grund werden Provisionen mit einer Verzögerung von 14 Tagen ausbezahlt, um jedem die Möglichkeit eines ordentlichen Widerrufs zu gewähren. Der Widerruf ist vor Ablauf der 14 Tage Frist nach Vertragsabschluss möglich. Der Teilnehmer muss sicherstellen, dass der Widerruf fristgerecht bei dem Anbieter eingeht. Um dies optimal sicherzustellen, ist der rechtzeitige Versand einer eMail an den Anbieter mit dem Betreff Widerruf zu verwenden. Erst wenn der Anbieter die eMail manuell bestätigt, kann der Teilnehmer sicher sein, dass sein Widerruf fristgerecht eingereicht wurde.

(4) Der Vertragstext und alle weiteren dazugehörigen Daten, wie persönliche Angaben des Teilnehmers, Rechnungsdaten, Käufe, etc. werden unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

(5) Vertragsabschluss erfolgt in deutsch. Gerichtsstand ist Sitz des Anbieters.

§ 3 Zahlungsmodalitäten

(1) Es gibt keine Teilnahmebeschränkung weltweit.

(2) Die Teilnehmer können ihre Bestellung per Banküberweisung, per ADVcash oder mit einer Kryptowährung tätigen. Im Falle der sofortigen Bezahlung per

(2.1) ADVcash gilt der Vertrag als abgeschlossen mit Eingang des Betrages beim Anbieter.

(2.2) Kryptowährung gilt der Vertrag als abgeschlossen bei mindestens 6 erfolgreichen Bestätigungen des jeweiligen Krypto-Netzwerkes.

(2.3) Banküberweisung gilt der Vertrag als abgeschlossen, wenn der Betrag auf dem Bankkonto des Anbieters eingegangen ist. Der Teilnehmer ist hier ebenfalls verantwortlich mitzuwirken, um gegebenenfalls Nachweise der Legalität der gesendeten Beträge nachzuweisen, um Nachfragen bezüglich Geldwäsche oder anderem vorzubeugen.

(3) Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsabschluss fällig. Es werden keine Verzugszinsen berechnet.

§ 4 Preise

(1) Alle Preise, die auf der Website des Anbieters angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer des Sitzes des Unternehmens.

(2) Je nach Produkt, erhält der Teilnehmer die entsprechende Anzahl Token nach Kaufabschluss. Diese Token sind rein virtuell und können nicht gegen Vermögenswerte eingetauscht werden. Entsprechend der Information auf der Internetseite des Anbieters erfolgen regelmäßig Splits.

(3) Je nach Anzahl Token, kann man an virtuellen aber auch reellen Veranstaltungen/Seminaren und anderen Workshops/Webinaren oder ähnlichem teilnehmen.

§ 5 Hinweise zur Datenverarbeitung

(1) Der Anbieter erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Teilnehmers. Er beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Teilnehmers wird der Anbieter Bestands- und Nutzungsdaten des Teilnehmers nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.

(2) Ohne die Einwilligung des Teilnehmers wird der Anbieter Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen. Die Weitergabe der Daten an Dritte ist nur dann gestattet, wenn es unmittelbar mit der Teilnahme zu tun hat. Zum Beispiel bei der Verifikation, die von einem Dritt-Unternehmen ausgeführt wird.

§ 6 Verifizierung, Geldwäschegesetz

(1) Der Teilnehmer akzeptiert ausdrücklich, dass er eine Verifizierung durchzuführen hat. Dies dient einerseits der Absicherung, dass nur jeder Teilnehmer einmal im Konzept vorkommt. Andererseits dient es zur Absicherung von Geldflüssen und vorbeugend der Prüfung durch Banken betreffend Geldwäschegesetz oder ähnlichem.

(1.1) Eine sofortige Verifizierung ist zwingend erforderlich bei einem Vertragsabschluss ab 10.000 Euro.

(1.2) Eine Verifizierung ist ebenfalls zwingend erforderlich, wenn ein Teilnehmer eine Auszahlung von 5.000 Euro oder mehr beantragt. (1.3) Unabhängig von den vorgenannten Punkten kann der Anbieter zu jederzeit eine Verifizierung einfordern. Der Teilnehmer ist verpflichtet dem schnellstmöglich Folge zu leisten. (1.4) Jeder Teilnehmer darf einmal als natürliche Person und einmal als juristische Person in Form eines Einzelunternehmens teilnehmen. Die Verifizierung eines Einzelunternehmens erfolgt anhand eines amtlichen Nachweises des Gewerbes. Andere juristische Personen mit mehr als 1 Person in der Geschäftsführung/Verwaltung sind hiervon ausgenommen.

(2) Dem Teilnehmer entstehen durch die Verifizierung keine Kosten.

(3) Erziehungsberechtigte oder gesetzliche Vertreter sind verantwortlich für die Verifizierung von minderjährigen Teilnehmern oder juristischen Personen bzw. Gesellschaften.

§ 7 Zugangsdaten, Teilnahme Minderjähriger

(1) Der Teilnehmer wählt bei der Anmeldung eine eindeutige Emailadresse und ein Passwort. Der Teilnehmer ist selbst verpflichtet ein sicheres Passwort zu wählen und dies sicher aufzubewahren. Sollte der Nutzer auf die unbefugte Nutzung seines Passwortes oder Nutzerkontos aufmerksam werden, verpflichtet er sich, den Anbieter umgehend unter info@szv-stieglitzlangenthal.ch zu benachrichtigen.

(2) Es dürfen ausdrücklich auch Minderjährige teilnehmen. Dazu müssen aber alle Erziehungsberechtigten zustimmen. Mit Vertragsabschluss akzeptieren die Erziehungsberechtigten die Teilnahme des minderjährigen Teilnehmers. Spätestens bei der Verifizierung müssen dann Erklärungen aller gesetzlichen Vertreter vorliegen, dass der minderjährige Teilnehmer teilnehmen durfte. Unterbleibt im Nachgang der Nachweis, gilt die Teilnahme entweder als ungültig und der Teilnehmer trägt die Stornierungskosten oder das Konto bleibt so lange gesperrt, bis der Teilnehmer die Volljährigkeit erreicht hat.

(3) Die Erziehungsberechtigten bzw. gesetzlichen Vertreter sind für Kaufhandlungen minderjähriger Teilnehmer oder rechtlich ähnlich gestellter Personen verantwortlich.

§ 8 Gemeinsame Ziele

(1) Der Teilnehmer akzeptiert ausdrücklich, dass jeder Produktkauf weder eine Investition darstellt, noch dazu dient direkt eine Kryptowährung zu erschaffen. Der Teilnehmer akzeptiert ausdrücklich, dass das Ziel ist, über Kryptowährungen aufzuklären. Ebenfalls wird der Anbieter Anstrengungen unternehmen, damit seine Token in Zukunft in eine Kryptowährung getauscht werden können.

(2) Der Anbieter und dessen Angestellten, Erfüllungsgehilfen und Geschäftspartner werden alles tun, um dieses gemeinsame Ziel unter Einhaltung geltenden Rechtes zu erreichen. Damit geht einher, jeden potenziellen Teilnehmer exakt aufzuklären.

§ 9 Erreichbarkeit

(1) Der Teilnehmer erkennt an, dass eine hundertprozentige Verfügbarkeit der Website des Anbieters technisch nicht zu realisieren ist. Der Anbieter bemüht sich jedoch, die Website möglichst konstant verfügbar zu halten, insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich des Anbieters stehen (wie z.B. Stromausfälle, Störungen der Telekommunikationsnetze etc.), aber zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der Dienste auf der Website führen können, zu vermeiden.

§ 10 Risikohinweis

(1) Risiko des Totalverlusts Unter dem Risiko des Totalverlusts versteht man das Risiko, dass ein Investment wertlos werden kann, z. B. aufgrund seiner Konstruktion als befristetes Recht. Das Risiko eines Totalverlustes besteht zudem, wenn unvorhersehbare Situation eintritt, die eine Weiterführung des Projekt verunmöglicht, oder wenn eine finanzielle Schieflage eintritt und die zuständige Abwicklungsbehörde Abwicklungsinstrumente anwendet, wodurch es zu einer Herabschreibung des Nennwertes der Token kommen kann. Mit dem Kauf von Token-Paketen stimmen Sie ausdrücklich zu, sich des Risikos eines möglichen Totalverlustes bewusst zu sein. (2) Kauf von Token auf Kredit Der Kauf von Token auf Kredit stellt ein erhöhtes Risiko dar. Der aufgenommene Kredit muss unabhängig vom Erfolg des Coins zurückgeführt werden. Außerdem schmälern die Kreditkosten den erwarteten Ertrag. Daher raten wir dringend von der Kreditaufnahme für Tokenkäufe ab.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Teilnehmern findet das Recht der Republik Paraguay unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie des internationalen Privatrechts Anwendung. Trotzdem wird der Anbieter alles daran legen, auch geltendes nationales Recht des Landes des Teilnehmers zu beachten. Aufgrund der Komplexität bitten wir aber um Nachsicht. Wir werden so ehrenvoll arbeiten wie möglich, um die gemeinsamen Ziele dieses Konzeptes zu erreichen.

(2) Sofern es sich beim Teilnehmer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.

(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

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